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Bundesregierung --> Staatsministerin für Digitalisierung Dorothee Bär

Anweisungen

Zertifizierung von Webseiten durch eine dafür geschaffene Institution

Wir stellen uns vor, dass es ein Institut gibt, was Kriterien ausgibt, welche die Privatssphaere und Anonymitaet nach EU-Menschenrechtskonvention umsetzen.
Diese Kriterien würden wir als Ampelsystem implementieren.

Ampelsystem:

Grün: Alle Kriterien werden von der Webseite eingehalten.
Gelb: Eine, aber nicht alle Kriterien werden erfüllt, aber die wichtigsten Kriterien wurden erfüllt.
Rot: Kritische Kriterien wurden nicht erfüllt

Das Ampelsystem könnte man unterschiedlich Implementieren.

mögliche Kriterien

Third-Party Cookies (Überblick)

Drittanbieter-Cookies erlauben es prinzipiell, einen einzelnen Benutzer über die Websites verschiedener Unternehmen hinweg zu verfolgen. Desweiteren
so dass der Drittanbieter die Aktivitäten des Benutzers auf Websites zusammenfassen kann, auf denen er personenbezogene Daten mit seinen Aktivitäten auf anderen Websites, auf denen er sich anonym fühlte, zur Verfügung gestellt hat.

Auswirkungen auf Privatsspähre und Anonymität der Webseitenbesucher

Durch Tracker werden Profile der Webseitennutzer angelegt. Dieses Profil wird nicht nur über einzelne Seiten geführt, sondern auch seitenübergreifend. Je mehr Seiten besucht werden, desto genauer und präziser wird dieses Profil. Problematisch darin ist, dass kein Benutzer erkennen kann, welche Daten, warum und zu welchem Zwecke von ihm gespeichert werden. Diese Profile werden genutzt um dem Benutzer zielgerichtet Werbung anzuzeigen. Unter gewissen Voraussetzungen ist es sogar möglich ein solches Tracking-Profil einer realen Person zuzuordnen. Somit können die Daten der Profile auch außerhelb des Netzwerkes ausgewertet werden.
Dadurch können noch größere Risiken für den Benutzer entstehen. So könnte ein Kreditinstitut für die Kreditwürdigkeit eines potentiellen Kundens auch dieses Profil zur Bewertung heranziehen. Ein weiteres Beispiel für ein höhreres Risiko stellt die Risikobewertung für Krankenkassen oder andere Versicherungen dar.

Finanzierungsmöglichkeiten

Sowohl das BMWi mit dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) als auch das BMBF bieten förderungsmöglichketen zur Umsetung von Projekten.

Förderungskriterien des ZIM:
Gefördert werden bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten:
-kleine und mittlere Unternehmen
-weitere mittelständische Unternehmen

bei FuE-Kooperationsprojekten von Unternehmen oder Unternehmen und Forschungseinrichtungen: 
    -kleine und mittlere Unternehmen 
    - weitere mittelständische Unternehmen 
    - nichtwirtschaftlich tätige Forschungseinrichtungen als Kooperationspartner von Unternehmen

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